Herausforderungen annehmen

HIGHTECH-STRATEGIE

Innovationsakademie Biotechnologie (FAQs)

Erfahrungsgemäß sind Projekte und Ausgründungen aus akademischen Einrichtungen stark von aktuellen Forschungsergebnissen und technologischen Möglichkeiten geprägt, während marktseitige Chancen für neue Produkte und Dienstleistungen selten wahrgenommen werden. Um aus einer markt- und bedarfsseitigen Perspektive heraus neue Ideen für künftige biotechnologische Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, hat das BMBF die “Innovationsakademie Biotechnologie” ins Leben gerufen. Erfolg versprechende Geschäftsideen können 50.000 Euro für eine neunmonatige Sondierungsphase sowie maximal 500.000 Euro für die anschließende Überprüfung der grundlegenden technischen Machbarkeit erhalten.

Was ist die "Innovationsakademie Biotechnologie"?

Die “Innovationsakademie Biotechnologie” ist Bestandteil der “Gründungsoffensive Biotechnologie” (GO-Bio) des BMBF und fand im Jahr 2011 zum zweiten Mal statt. Als Ausgangspunkt dienten dabei nicht neue Technologien, sondern eine Analyse von Marktchancen und unbefriedigten Kundenbedürfnissen. Auf dieser Basis sollten Erfolg versprechende, lebenswissenschaftliche Geschäftsideen identifiziert werden, die dann im Rahmen einer Sondierungsphase sowie ggf. in einer sich anschließenden Machbarkeitsphase gefördert werden können.

Wer konnte an der “Innovationsakademie Biotechnologie” teilnehmen?

Gesucht wurden jüngere Menschen, die Lust am Entwickeln einer Geschäftsidee haben. Dabei war nicht ausschlaggebend, ob die Teilnehmer einen lebenswissenschaftlichen oder kaufmännischen Hintergrund hatten. Vielmehr waren Neugierde, Aufgeschlossenheit und ein erkennbarer Wille gefragt, auch ungewöhnliche Dinge energisch anzupacken. Im Rahmen eines Auswahlverfahrens hat das BMBF ca. 50 Personen für eine Teilnahme an der Akademie ausgewählt.

Wie lief die Innovationsakademie Biotechnologie ab?

Die eintägige, professionell moderierte Veranstaltung fand am 14. November 2011 im Rahmen der “Gründerwoche Deutschland” statt.

Ziel der Innovationsakademie war die Entwicklung neuer, von marktseitigen Chancen ausgehenden Ideen für künftige biotechnologische Produkte und Dienstleistungen. Dazu wurden Teams aus je mindestens einem Wissenschaftler und einem Wirtschaftsexperten gebildet.

Basierend auf den Ergebnissen der Innovationsakademie werden die aussichtsreichsten Ideen durch das BMBF (bzw. den beauftragten Projektträger) und ggf. externe Fachgutachter ausgewählt. Zur Teilnahme am Auswahlverfahren für die Sondierungsphase ist von den Ideenträgern ein entsprechender Projektantrag beim Projektträger vorzulegen (s. unten).

Welche Förderung können aussichtsreiche Ideen während der Sondierungsphase erhalten?

Aussichtsreich erscheinende Geschäftsideen können in einer Sondierungsphase vertieft und auf ihre technologischen Voraussetzungen hin abgeprüft werden. Während dieser Sondierungsphase sollen der Stand der Technik ermittelt, Partner mit der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise zusammengestellt und notwendige FuE-Schritte zur technischen Realisierung der Idee definiert werden. Außerdem ist die Geschäftsidee durch Analysen von Kundenbedürfnissen, Markt- und Konkurrenzsituation weiter zu präzisieren. Für die Sondierungsphase können pauschal 50.000 € (inklusive Projektpauschale) gewährt werden, davon 30.000 € für Personal, 15.000 € für Rechercheaufträge und 5.000 € für Reisekosten. Die Laufzeit beträgt neun Monate. Zuwendungsempfänger ist die (Fach-)Hochschule bzw. Forschungseinrichtung des beteiligten Wissenschaftlers; der beteiligte Wirtschaftsexperte kann ggf. über einen Unterauftrag (Werkvertrag) eingebunden werden.

Wie kann die Förderung einer Sondierungsphase beantragt werden?

Die Sondierungsphase kann unmittelbar nach der Innovationsakademie beantragt werden. Die Projektbeschreibung zum Antrag für die Sondierungsphase kann knapp gehalten werden und sollte einen maximalen Umfang von 5 Schreibmaschinenseiten, Schriftgröße Arial 12, nicht überschreiten. Die Projektbeschreibung sollte kurz u.a. auf die folgenden Punkte eingehen:

  • Ziele des Vorhabens,
  • Beschreibung der Geschäftsidee (avisierte(s) Produkt / Dienstleistung),
  • marktseitige Chancen,
  • Arbeits- und Ressourcenplanung für die Sondierungsphase,
  • Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Personen (Wissenschaftler, Wirtschaftsexperte und ggf. für die Sondierungsphase akquiriertes Personal).

Anträge für die Sondierungsphase können bis zum 15. Januar 2012 beim Projektträger Jülich (Außenstelle Berlin, Forschungszentrum Jülich GmbH, z.Hd. Dr. Jan Strey, Zimmerstraße 26-27, 10969 Berlin) eingereicht werden. Dem Antrag sind neben der Projektbeschreibung auch die Lebensläufe der beteiligten Personen beizulegen. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen.

Vordrucke für den Förderantrag, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm abgerufen werden. Auf die Nutzung des elektronischen Antragsystems “easy” wird ausdrücklich hingewiesen.

Was kann während der Machbarkeitsphase gefördert werden?

Drei Monate vor Ablauf der neunmonatigen Sondierungsphase kann ein Antrag für eine sich ggf. anschließende Machbarkeitsphase von maximal 2 Jahren Dauer vorgelegt werden. Die Machbarkeitsphase soll dazu dienen, Untersuchungen zur grundlegenden technischen Machbarkeit durchzuführen und einen Businessplan für die zugrunde liegende Geschäftsidee zu erarbeiten. Für die Machbarkeitsphase können bis zu 500.000 € pro Projekt (inklusive Projektpauschale) gewährt werden. Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personalkosten (soweit nicht Stammpersonal), Verbrauchsmaterialien, Reisekosten und Aufträge (Patentrecherchen, Marktanalysen, technische Routineuntersuchungen). Investitionen werden nur in Ausnahmefällen gefördert. Zuwendungsempfänger sollten die akademischen Partner sein, die in der vorangegangenen Sondierungsphase als Träger der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise identifiziert wurden. Die Projektrealisierung sollte dabei vorzugsweise in Form von Verbundvorhaben erfolgen. Die Laufzeit der Machbarkeitsphase beträgt maximal zwei Jahre. Bei fehlenden Erfolgsaussichten ist jederzeit ein vorzeitiger Abbruch möglich.
Verlaufen die Machbarkeitsuntersuchungen positiv, sollte gegen Ende der Machbarkeitsphase nach geeigneten Finanzierungsquellen für anschließend erforderliche FuE-Arbeiten bzw. Gründungsaktivitäten gesucht werden (z.B. durch Fördermittelanträge bei GO-Bio).

Was sollte ein Antrag für eine Machbarkeitsphase beinhalten?

Die Projektbeschreibung zum Antrag für die Machbarkeitsphase sollte einen maximalen Umfang von 10 Schreibmaschinenseiten, Schriftgröße Arial 12, aufweisen und sich bezüglich der Gliederung an den Richtlinien für Zuwendungsanträge orientieren. Zusätzlich sollte der Antrag folgende Punkte umfassen:

  • Beschreibung der Geschäftsidee (avisierte(s) Produkt / Dienstleistung, potenzieller Kundennutzen, Geschäftsmodell),
  • Abschätzung des kommerziellen Potenzials (Marktgröße, erreichbares Umsatzvolumen, Wettbewerbssituation),
  • gewählter technischer Lösungsansatz und Vergleich mit Konkurrenztechnologien,
  • wissenschaftlich-technische Arbeitsplanung zur Untersuchung der grundlegenden technischen Machbarkeit (proof-of-principle); Definition erfolgskritischer Meilensteine,
  • Darstellung der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise und der dafür identifizierten Partner.

Wo und wie sind Anträge für die Sondierungs- und Machbarkeitsphase einzureichen?

Die Projektanträge für die Sondierungs- und Machbarkeitsphase sollten unter Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ angefertigt werden. Die Projektanträge sind in deutscher Sprache abzufassen.
Sämtliche Unterlagen zu den Anträgen sind in kopierfähiger Vorlage und zusätzlich digitalisiert (auf CD) einzureichen bei:

Projektträger Jülich (Außenstelle Berlin)
Forschungszentrum Jülich GmbH
z.Hd. Dr. Jan Strey
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin.

Wer entscheidet über die Förderung?

Die Bewertung der Förderanträge erfolgt durch das BMBF (bzw. den beauftragten Projektträger) und ggf. externe Fachgutachter. Die Förderung ist abhängig vom positiven Ausgang der Antragsprüfung. Nach abschließender Prüfung entscheidet das BMBF als Zuwendungsgeber über die vorgelegten Förderanträge.
Aus der Vorlage eines Projektantrags können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden.

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Förderung?

Die Förderung von Sondierungs- und Machbarkeitsphasen für Ideen, die aus der Innovationsakademie Biotechnologie hervorgehen, ist Bestandteil der Gründungsoffensive Biotechnologie im Rahmen der “Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030” des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die etwaige Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in den Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

Links

Ansprechpartner

  • Projektträger Jülich,
    Forschungszentrum Jülich GmbH

    • Dr. Jan Strey
      10923 Berlin
    • Telefonnummer: 030 20199 468
    • E-Mail-Adresse: ptj-gobio@fz-juelich.de