Das BMBF ist bestrebt, Quantität und Qualität von Projektvorschlägen für zukünftige Auswahlrunden von GO-Bio zu erhöhen. Erfahrungsgemäß sind Projekte und Ausgründungen aus akademischen Einrichtungen stark von aktuellen Forschungsergebnissen und technologischen Möglichkeiten geprägt, während marktseitige Chancen für neue Produkte und Dienstleistungen selten wahrgenommen werden. Deshalb beabsichtigt das BMBF zunächst pilothaft die Durchführung einer Innovationsakademie Biotechnologie, um aus einer markt- und bedarfsseitigen Perspektive heraus neue Ideen für künftige biotechnologische Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln. Für Erfolg versprechende Geschäftsideen können eine neunmonatige Sondierungsphase sowie ggf. die anschließende Überprüfung der grundlegenden technischen Machbarkeit gefördert werden.
Wer kann an der “Innovationsakademie Biotechnologie” teilnehmen?
Personen, die sich mit einer Projektskizze an der vierten Runde des GO-Bio-Wettbewerb beteiligen, sich jedoch in der ersten Auswahlstufe des Verfahrens nicht für eine Antragstellung qualifizieren können, erhalten die Möglichkeit einer Teilnahme an der Innovationsakademie Biotechnologie. Aufgrund beschränkter Teilnehmerzahlen behält sich das BMBF eine Auswahl vor; in die Auswahlentscheidung fließen ggf. das Votum des GO-Bio-Gutachtergremiums und die im GO-Bio-Wettbewerb eingereichten Unterlagen (z.B. Lebenslauf, Aussagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit als berufliche Option) ein. Zusätzlich wird das BMBF erfahrene Experten aus der Wirtschaft sowie Querdenker gezielt für eine Teilnahme gewinnen.
Wie wird die Innovationsakademie Biotechnologie ablaufen?
Die mehrtägige, professionell moderierte Veranstaltung wird voraussichtlich vom 19.-21. November 2010 in Berlin im Rahmen der „Gründerwoche Deutschland“ stattfinden.
Ziel der Innovationsakademie ist die Entwicklung neuer, von marktseitigen Chancen ausgehenden Ideen für künftige biotechnologische Produkte und Dienstleistungen. Dazu sollen Teams aus Wissenschaftlern, Wirtschaftsexperten und ggf. Querdenkern gebildet werden (maximale Teamstärke = 4 Personen).
Basierend auf den Ergebnissen der Innovationsakademie werden die aussichtsreichsten Ideen durch das BMBF bzw. den beauftragten Projektträger ausgewählt. Die Ideenträger werden zur Einreichung eines Projektantrags für die sich anschließende Sondierungsphase aufgefordert.
Welche Förderung können aussichtsreiche Ideen während der Sondierungsphase erhalten?
Aussichtsreich erscheinende Geschäftsideen können in einer neunmonatigen Sondierungsphase vertieft und auf ihre technologischen Voraussetzungen hin abgeprüft werden. Während dieser Sondierungsphase sollen der Stand der Technik ermittelt, Partner mit der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise zusammengestellt und notwendige FuE-Schritte zur technischen Realisierung der Idee definiert werden. Außerdem ist die Geschäftsidee durch Analysen von Kundenbedürfnissen, Markt- und Konkurrenzsituation weiter zu präzisieren. Für die Sondierungsphase können pauschal 50.000 € gewährt werden, davon 30.000 € für Personal, 15.000 € für Rechercheaufträge und 5.000 € für Reisekosten. Die Laufzeit beträgt neun Monate. Zuwendungsempfänger ist die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung des beteiligten Wissenschaftlers; der beteiligte Wirtschaftsexperte kann ggf. über einen Unterauftrag (Werkvertrag) eingebunden werden.
Wie kann die Förderung einer Sondierungsphase beantragt werden?
Die Sondierungsphase kann unmittelbar nach der Innovationsakademie beantragt werden. Die Projektbeschreibung zum Antrag für die Sondierungsphase kann knapp gehalten werden und sollte einen maximalen Umfang von 5 Schreibmaschinenseiten, Schriftgröße Arial 12, nicht überschreiten. Die Projektbeschreibung sollte kurz u.a. auf die folgenden Punkte eingehen:
Was kann während der Machbarkeitsphase gefördert werden?
Drei Monate vor Ablauf der neunmonatigen Sondierungsphase kann ein Antrag für eine sich ggf. anschließende Machbarkeitsphase von maximal 2 Jahren Dauer vorgelegt werden. Die Machbarkeitsphase soll dazu dienen, Untersuchungen zur grundlegenden technischen Machbarkeit durchzuführen und einen Businessplan für die zugrunde liegende Geschäftsidee zu erarbeiten. Für die Machbarkeitsphase können bis zu 500.000 € pro Projekt gewährt werden. Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personalkosten (soweit nicht Stammpersonal), Verbrauchsmaterialien, Reisekosten und Aufträge (Patentrecherchen, Marktanalysen, technische Routineuntersuchungen). Investitionen werden nur in Ausnahmefällen gefördert. Zuwendungsempfänger sollten die akademischen Partner sein, die in der vorangegangenen Sondierungsphase als Träger der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise identifiziert wurden. Die Projektrealisierung sollte dabei vorzugsweise in Form von Verbundvorhaben erfolgen. Die Laufzeit der Machbarkeitsphase beträgt maximal zwei Jahre. Bei fehlenden Erfolgsaussichten ist jederzeit ein vorzeitiger Abbruch möglich.
Verlaufen die Machbarkeitsuntersuchungen positiv, sollte gegen Ende der Machbarkeitsphase nach geeigneten Finanzierungsquellen für anschließend erforderliche FuE-Arbeiten bzw. Gründungsaktivitäten gesucht werden (z.B. durch Fördermittelanträge bei GO-Bio).
Was sollte ein Antrag für eine Machbarkeitsphase beinhalten?
Die Projektbeschreibung zum Antrag für die Machbarkeitsphase sollte einen maximalen Umfang von 10 Schreibmaschinenseiten, Schriftgröße Arial 12, aufweisen und sich bezüglich der Gliederung an den Richtlinien für Zuwendungsanträge orientieren. Zusätzlich sollte der Antrag folgende Punkte umfassen:
Wo und wie sind Anträge für die Sondierungs- und Machbarkeitsphase einzureichen?
Die Projektanträge für die Sondierungs- und Machbarkeitsphase sollten unter Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ angefertigt werden. Die Projektanträge sind in deutscher Sprache abzufassen.
Sämtliche Unterlagen zu den Anträgen sind in zweifacher kopierfähiger Vorlage und zusätzlich digitalisiert (auf CD) einzureichen bei:
Projektträger Jülich (Außenstelle Berlin)
Forschungszentrum Jülich GmbH
z.Hd. Dr. Jan Strey
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin.
Wer entscheidet über die Förderung?
Die Bewertung der Förderanträge erfolgt durch den Projektträger Jülich. Die Förderung ist abhängig vom positiven Ausgang der Antragsprüfung. Nach abschließender Prüfung entscheidet das BMBF als Zuwendungsgeber über die vorgelegten Förderanträge.
Aus der Vorlage eines Projektantrags können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden.
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Förderung?
Die Förderung von Sondierungs- und Machbarkeitsphasen für Ideen, die aus der Innovationsakademie Biotechnologie hervorgehen, ist Bestandteil der Förderrichtlinien zur 4. Auswahlrunde des Wettbewerbs "GO-Bio" im Rahmenprogramm "Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die etwaige Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in den Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
(URL: http://www.go-bio.de/lw_resource/datapool/GoBIO-4_Bekanntmachung_13-04-2010.pdf)
(URL: http://www.go-bio.de/lw_resource/datapool/GO-Bio_Praesentation_aktualisiert.pdf)
(URL: http://www.go-bio.de/lw_resource/datapool/Zeitachse_GB4_aktualisiert.pdf)
(URL: http://www.bmbf.de/de/6868.php)
(URL: http://www.go-bio.de/lw_resource/datapool/Pressemitteilung_Ankuendigung_GB4_2010-01-29.pdf)
(URL: http://www.bmbf.de/press/2717.php)
(URL: http://www.biotechnologie.de/BIO/Navigation/DE/root,did=103450.html?listBlId=74462&)
(URL: http://www.biotechnologie.de/BIO/Navigation/DE/Service/videos.html?cVideo=105138&category=category_2)
(URL: http://www.go-bio.de/lw_resource/datapool/CES_Koelbel_Mar10_ohne_Zusatzfolien.pdf)
(URL: http://www.go-bio.de/lw_resource/datapool/flyer_d2010.pdf)
(URL: http://www.go-bio.de/lw_resource/datapool/flyer_e2010.pdf)
(URL: http://www.fz-juelich.de/ptj/go-bio/)