Herausforderungen annehmen

HIGHTECH-STRATEGIE

Zusatzmodul zur Stärkung des Technologietransfers (FAQs)

Die Erfahrung mit den bisherigen Auswahlrunden der Gründungsoffensive Biotechnologie (GO-Bio) zeigt: Erfolgreiche GO-Bio-Projekte setzen professionelle Transferstrukturen an den teilnehmenden Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen voraus. Um diese Transferstrukturen weiter zu stärken, können Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die sich im Rahmen des GO-Bio-Wettbewerbs erfolgreich mit Gründungsteams beworben haben, zusätzliche Mittel erhalten.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind ausschließlich solche Hochschulen / Forschungseinrichtungen, die sich im Rahmen des GO-Bio-Wettbewerbs erfolgreich mit Gründungsteams beworben haben. Dies gilt für alle Gründungsteams der vierten Auswahlrunde (2010/2011) sowie auch für GO-Bio-Vorhaben aus früheren Auswahlrunden, die sich nach April 2010 (Veröffentlichungsdatum der Förderrichtlinie für die vierte GO-Bio-Auswahlrunde) erfolgreich für eine zweite Förderphase qualifizieren.

Was wird gefördert?

Für die Zusatzförderung ist seitens der Hochschule / Forschungseinrichtung, an der ein GO-Bio-Gründungsteam angesiedelt ist, ein separater Projektantrag einzureichen. Für diese Zusatzförderung stellt das BMBF bis zu 250.000 € pro eingeworbenem GO-Bio-Gründungsprojekt bereit. Forschungseinrichtungen, die mehrere GO-Bio-Projekte erfolgreich eingeworben haben, können entsprechend mehrfach in den Genuss dieser Zusatzförderung kommen.
Die Inhalte der Zusatzprojekte sollen der weiteren Stärkung des Technologietransfers an der betreffenden Hochschule / Forschungseinrichtung vorrangig auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften dienen. Das Zusatzprojekt muss nicht unmittelbar mit dem geförderten GO-Bio-Projekt in Zusammenhang stehen. Mögliche förderfähige Aktivitäten sind u.a.:

  • Aktives Scouting nach Forschungsansätzen mit Kommerzialisierungspotenzial,
  • Durchführung von Machbarkeitsuntersuchungen und FuE-Arbeiten zur Validierung solcher Forschungsansätze in den Lebenswissenschaften,
  • Beauftragung von Patent- und Marktanalysen,
  • Unterstützung bei der Erstellung von Geschäftskonzepten,
  • Beratung und Coaching für Gründungsteams,
  • Einbindung erfahrener Mentoren aus der Wirtschaft,
  • Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen für Studierende oder Beschäftigte, um auf eine unternehmerische Selbstständigkeit vorzubereiten,
  • Kompetenzentwicklung von Beschäftigten im Technologietransfer, z.B. Fortbildungen zur Gestaltung von Lizenz- und Kooperationsverträgen oder hinsichtlich der Anforderungen von Wirtschaftspartnern an Projektmanagement und Qualitätssicherung (GxP),
  • Entwicklung und Umsetzung von Schutzrechts- und Lizensierungsstrategien,
  • Befristeter Personalaustausch mit der Wirtschaft.

Welche Bedingungen sind an eine Förderung geknüpft?

Da die Zusatzförderung zur Stärkung von Transferstrukturen dienen soll, sind bestehende Technologietransfer-Strukturen in die beantragten Zusatzprojekte zwingend einzubinden. Dies können beispielsweise hochschulinterne Transferstellen, externe Patentverwertungsagenturen, mit der Hochschule / Forschungseinrichtung verbundene Transfergesellschaften oder örtliche Inkubatoren sein. Sinnvollerweise sollten diese Transferstrukturen bereits an der Erstellung des Projektantrags intensiv mitwirken.
Darüber hinaus kann die Zusatzförderung erst dann gewährt werden, wenn ein unterschriftsreifer Vertrag zwischen dem Gründungsteam / gegründeten Unternehmen des geförderten GO-Bio-Projekts und der Hochschule / Forschungseinrichtung (bzw. der von ihr beauftragten Patentverwertungsagentur) vorliegt, der die Nutzung aller erforderlichen Schutzrechte durch das Gründungsunternehmen regelt und gründungsfreundlich ausgestaltet wurde.

Wie lange können die Zusatzmittel beansprucht werden?

Die Laufzeit des Zusatzprojekts zur Stärkung des Technologietransfers sollte drei Jahre nicht überschreiten und spätestens fünf Jahre nach Beginn des zugrundeliegenden GO-Bio-Projekts beendet sein. Diese Vorgabe ist als Anreiz für die Hochschule / Forschungseinrichtung gedacht, möglichst schnell eine Schutzrechtsvereinbarung mit dem GO-Bio-Gründerteam abzuschließen, die ja Voraussetzung für eine Gewährung der Zusatzförderung ist (siehe oben).

Welchen Inhalt und Umfang sollte ein Antrag haben?

Die Projektanträge sollten unter Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ angefertigt und zusammen mit einer ausführlichen Projektbeschreibung eingereicht werden. Die Projektbeschreibung mit einem maximalen Umfang von 20 Schreibmaschinenseiten, Schriftgröße Arial 12, sollte insbesondere die folgenden Punkte adressieren:

  • Ziele des Vorhabens,
  • Darstellung bestehender Technologietransfer-Strukturen,
  • Beitrag des Vorhabens zur Stärkung dieser Technologietransfer-Strukturen,
  • Arbeitsplan einschließlich Meilenstein-, Ressourcen- und Finanzplanung,
  • Anschlussfähigkeit der geplanten Aktivitäten,
  • Darstellung der zusätzlichen Chancen im Technologietransfer,
  • Notwendigkeit einer Zuwendung.

Sofern die antragstellende Hochschule / Forschungseinrichtung oder die beteiligte Transfereinrichtung bereits aus anderen Förderprogrammen auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene Mittel zur Verstärkung des Technologietransfers erhält, ist darzustellen, wie sich das angestrebte Zusatzprojekt davon abgrenzt und die bestehenden Aktivitäten komplementiert. Gleiches gilt für bestehende Technologietransferaktivitäten, die aus einer institutionellen Grundfinanzierung bestritten werden.
Die Projektanträge sind in deutscher Sprache abzufassen.

Wann und wo sind Anträge einzureichen?

Förmliche Projektanträge können dem Projektträger Jülich jederzeit vorgelegt werden, wenn die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Sämtliche Unterlagen zum Antrag sind in zweifacher kopierfähiger Vorlage und zusätzlich digitalisiert (auf CD) einzureichen bei:

Projektträger Jülich (Außenstelle Berlin)
Forschungszentrum Jülich GmbH
z.Hd. Dr. Ute Fink
Zimmerstraße 26-27
D-10969 Berlin

Wer entscheidet über die Förderung?

Die Bewertung der Förderanträge erfolgt durch den Projektträger Jülich. Die Förderung ist abhängig vom positiven Ausgang der Antragsprüfung. Das BMBF behält sich ausdrücklich vor, Projektvorschläge abzulehnen. Ein Anspruch auf diese Zusatzförderung besteht nicht.

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Förderung?

Die Zusatzförderung zur Stärkung des Technologietransfers ist Bestandteil der Förderrichtlinien zur 4. Auswahlrunde des Wettbewerbs "GO-Bio" im Rahmenprogramm "Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die etwaige Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in den Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

Links

Ansprechpartner

  • Projektträger Jülich,
    Forschungszentrum Jülich GmbH

    • Dr. Jan Strey
      10923 Berlin
    • Telefonnummer: 030 20199 468
    • E-Mail-Adresse: ptj-gobio@fz-juelich.de