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FAQ GO-Bio initial

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um GO-Bio initial zusammengestellt.

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um GO-Bio initial zusammengestellt.

FAQ © Adobe Stock/Aksana Kavaleuskaya

1. GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN

Can I apply in English?

Yes, the initial draft (Projektskizze) for the exploratory phase (Sondierungsphase) can be written in English. The formal application (Antrag), which is submitted after the successful application, must be written in German, whereby the detailed description of the work plan (Vorhabenbeschreibung) may be written in English.

Ist eine Bewerbung für die Machbarkeitsphase unabhängig von der Sondierungsphase möglich?

Nein, eine Bewerbung für die Machbarkeitsphase ist ausschließlich nach erfolgreicher Förderung in der Sondierungsphase möglich. Projekte der Sondierungsphase können einen Antrag für die Machbarkeitsphase einreichen und durchlaufen erneut ein Auswahlverfahren. Eine Bewerbung für die Machbarkeitsphase ist jedoch nicht obligatorisch.

Wie viele Projekte werden jährlich in der Sondierungs- und in der Machbarkeitsphase gefördert?

Abhängig von der Qualität der Projektskizzen und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden jährlich i. d. R. etwa 30 bis 40 Projekte in der Sondierungsphase gefördert. Davon gehen wiederum i. d. R. etwa 30 Prozent erfolgreich in die Machbarkeitsphase über.

Wo kann ich die aktuell geförderten Projekte finden?

Die Projekte zur GO-Bio initial Sondierungsphase finden Sie hier.
Die Projekte zur GO-Bio initial Machbarkeitsphase finden Sie hier.

2. BEWERBUNG

Wie und bis wann kann ich mich bewerben?

Sie können die Projektskizze zum 15.02., 23:59 Uhr, in elektronischer Form über das easy-Online-Portal einreichen. Eine Unterschrift sowie eine postalische Einreichung sind nicht notwendig!

Bitte folgen Sie im Portal „easy-Online“ folgender Menüauswahl:

  • Ministerium: BMBF bzw. Bundesministerium für Bildung und Forschung (gegebenenfalls Nutzungsbedingungen akzeptieren)
  • Fördermaßnahme: GO-Bio initial – Richtlinie zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften

Sie können dort die Projektskizze, Lebensläufe und Motivationsschreiben im PDF-Format hochladen.

Die Laufzeit der Förderung beträgt zwölf Monate, startet immer am 01.10. jeden Jahres und läuft bis zum 30.09. des Folgejahres. Bitte geben Sie in „easy-Online“ als Skizzeneinreicher/in und bei „Ausführende Stelle“ Ihre Institution ein und bei Projektkoordination/-leitung Ihren Namen.

Können mehrere Personen als Projektleitende angegeben werden?

Leider nein. Das System lässt dies nicht zu. Die Handhabung innerhalb Ihres Teams ist Ihnen überlassen. Projektleitend sollte jedoch diejenige Person sein, die im weiteren Projektverlauf, z. B. im Falle einer Ausgründung, eine Schlüsselrolle übernehmen wird.

Welche Themen werden (nicht) gefördert?

Gefördert werden Projekte mit einem eindeutigen Bezug zu den Lebenswissenschaften, die Therapeutika, Diagnostika, Forschungswerkzeuge oder Plattform-Technologien entwickeln. Ausgeschlossen sind Projekte, die klar der Bioökonomie zuzuordnen sind.

Beispiele von nicht oder nur randständig passenden Themen:

  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Kosmetika
  • Optimierung von Nutzpflanzen und Nutztierhaltung
  • Smart Home- und/oder Wearable-Lösungen für das Gesundheitsmonitoring, vor allem, wenn es um die reine Integration bestehender Sensoren geht
  • eHealth-Lösungen zur Optimierung der Gesundheitsversorgung
  • eHealth-Lösungen, die ausschließlich der Integration, Zusammenführung und Auswertung von Daten dienen

Gibt es eine Skizzenvorlage?

Nein, Sie sollten sich jedoch an den folgenden Leitfaden halten:

Die formalen Kriterien sind: maximal 5 Seiten (exklusive Literatur), DIN A4, Arial, Schriftgrad 11 Punkt, Zeilenabstand einfach, Ränder 2 cm, Seitennummerierung.

Die Gliederung umfasst:

1.     Beschreibung der Verwertungsidee inklusive Titel und Kurzbeschreibung (maximal zwei Seiten) mit Angaben zu den Leitfragen:

  • Was ist der Ausgangspunkt der Verwertungsidee?
  • Welche möglichen Verwertungsperspektiven werden zum jetzigen Stand gesehen?
  • Wie ist der Stand der Technik (inklusive Wettbewerb)?

2.     Zielsetzung in der Sondierungsphase (maximal drei Seiten):

  • Welches Ziel soll in der Sondierungsphase erreicht werden?
  • Welche offenen Fragen sollen konkret geklärt werden? (z. B. Ausarbeitung verschiedener Varianten der basalen Produktidee; Analyse von Kundenbedürfnissen, Zahlungsbereitschaft, Markt- und Konkurrenzlage; Ausarbeitung eines detaillierten Entwicklungs- und Umsetzungsplans; orientierende technische Voruntersuchungen; Klärung der Schutzrechtssituation; Einbindung von zusätzlichem Know-how, Zusammensetzung des Teams etc.)

Projektskizzen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, können von der Bewertung ausgeschlossen und ohne weitere Begründung abgelehnt werden.

Welche Dokumente muss ich zusätzlich einreichen?

  1. Kurzlebenslauf (maximal eine Seite pro Teammitglied, mindestens von der Projektleitung)
  2. Motivationsschreiben (eine Seite pro Teammitglied, mindestens von der Projektleitung)
  3. Nur bei Einreichung der Projektskizze über eine durch GO-Bio initial im Zusatzmodul geförderte und rechtlich eigenständige Technologietransfereinrichtung: Stellungnahme dieser Einrichtung zum Sondierungsprojekt

Muss der Projektskizze bereits eine Finanzplanung beigefügt werden?

Für die Einreichung einer Projektskizze muss der Finanzplan noch nicht final erstellt werden. Zur Orientierung sollten Sie jedoch grobe Beträge angeben: In der Projektskizze selber (in Klammern hinter den geplanten Arbeitspaketen) und/oder im easy-Online-Formular (im Feld „Begründung“ zu den geplanten Fördermitteln).

Muss ich meine Idee bereits patentiert haben?

Nein, die Fördermaßnahme richtet sich explizit an rohe Verwertungsideen. Basispatente dürfen vorliegen, die IP-Strategie sollte in der Sondierungsphase erarbeitet werden.

Kann ich mehrere Projektskizzen einreichen?

Ja.

Kann ich mich mit einem bereits geförderten Projekt bewerben?

Ja, Ihre Transferidee kann an ein gefördertes Forschungsprojekt anschließen oder dieses ergänzen, sollte sich aber klar von Ihren anderen Förderprojekten abgrenzen und einen eigenständigen Neuheitsgrad haben. Es muss klar erkennbar sein, warum Sie die Transferidee nicht mit der bestehenden Förderung umsetzen können bzw. konnten.

Kann ich mich erneut bewerben?

Ja, wenn Sie bereits eine Sondierungsphase durchlaufen haben, allerdings eine weitere Projektidee haben, können Sie diese einreichen. Falls Sie bereits eine Absage zu Ihrer Projektskizze erhalten haben, können Sie sich ebenfalls erneut bewerben. Zur Machbarkeitsphase können sich Projekte allerdings nur einmal während einer laufenden Sondierungsphase bewerben.

Wer kann einen Antrag für die Machbarkeitsphase einreichen?

Projekte, die in der Sondierungsphase gefördert werden, können sich auf die Machbarkeitsphase bewerben. Hier sind sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben zugelassen. Als Verbundpartner kommen Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Frage. Unternehmen können keine Verbundpartner sein.

Zur Bewerbung reichen Sie bis spätestens am 15.05. der laufenden Sondierungsphase einen Antrag ein. Weitere Informationen sowie eine Vorlage erhalten die geförderten Vorhaben vom betreuenden Projektträger.

3. AUSWAHLPROZESS

Sondierungsphase

Nach welchen Kriterien werden die Projekte bewertet?

Die Bewertung erfolgt nach fünf Kriterien:

  1. Passfähigkeit zu Themengebiet und Ziel der Fördermaßnahme
  2. Neuheit und Originalität der Verwertungsidee (wird zweifach gewichtet)
  3. Plausibilität der aufgezeigten Verwertungsperspektive
  4. Lösungsorientierung und verwertungsbezogene Denkweise des Ideengebers und gegebenenfalls des Teams
  5. Motivation des Ideengebers und gegebenenfalls des Teams

Wann und wie werde ich über das Ergebnis informiert?

Sie können nach ca. acht Wochen mit einer Benachrichtigung per E-Mail rechnen. Positiv bewertete Projekte werden anschließend zur Antragsstellung zum 15.05. des entsprechenden Jahres aufgefordert. Die Anträge werden daraufhin formal und fachlich erneut geprüft, hier kommt es aber nur in Ausnahmefällen zu einem Ausschluss.

Machbarkeitsphase

Nach welchen Kriterien werden die Konzepte bewertet?

Eingereichte Anträge werden von einem Expertengremium (Auswahljury GO-Bio initial - BMBF GO-Bio) neben der formalen Passfähigkeit nach folgenden Kriterien begutachtet:

  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Förderung
  • Innovationshöhe (wird zweifach gewertet)
  • Realisierbarkeit des Arbeitsplans
  • Plausibilität der aufgezeigten Verwertungsperspektive (Ergebnisse der Sondierungsphase, Markt-/Bedarfsanalyse, Schutzrechtsstrategie)
  • Kompetenz des Teams und der Partnerinnen und Partner

Beachten Sie auch, dass Anträge, die diese Vorgaben nicht erfüllen, von der Bewertung ausgeschlossen und ohne weitere Begründung abgelehnt bzw. geringer bewertet werden können.

Wann und wie werde ich über das Ergebnis informiert?

Für die Machbarkeitsphase werden direkt Vollanträge zum 15.05. eingereicht. Die besten ca. 20 Projekte werden zu einer Auswahlsitzung eingeladen, in der sie dann ihr Konzept vortragen können. Die Sitzung erfolgt ca. sechs Wochen nach Einreichung der Anträge und die Einladung erfolgt spätestens eine Woche vorher.

Sie können ca. acht Wochen nach Einreichung mit einer Benachrichtigung per E-Mail rechnen. Für positive bewertete Projekte erfolgt anschließend die Antragsprüfung.

Müssen Verbundpartner eine Kooperationsvereinbarung schließen?

Ja, die Partner eines konkreten Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Die Punkte, die in der Kooperationsvereinbarung enthalten sein müssen, finden sich im „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten (vgl. BMBF Vordruck Nr. 0110, s. Formularschrank des BMBF).